Neue Regeln für Übernachtungen: 3G statt 2G
Touristische Aufenthalte erleichtert

Bild: Romolo Tavani/AdobeStock
Die zum 04.03.2022 angepasste Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Gästehäusern nun nach 3G-Regeln statt der seit 16.11.2021 gültigen 2G-Regeln. Damit sind auch für nicht geimpfte oder genesene Gäste wieder touristische Aufenthalte möglich.
Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen für den Zugang zu geschlossenen Räumen des Beherbergungswesens einen negativen Testnachweis vorlegen auf Grundlage
- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Getesteten Personen gleichgestellt sind
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und
- noch nicht eingeschulte Kinder.
Der Testnachweis ist dabei bei der Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorzulegen.
Die Verordnung gilt aktuell bis zum 19. März.